Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
0 23 65 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de
Anfahrt
- Die 10 aktuellsten Fälle
- Geburtsschaden
- Totgeburt I
- Totgeburt II
- Totgeburt III
- Totgeburt IV - Totgeburt nach fehlerhafter Fruchtwasseruntersuchung
- Geburtsschaden I
- Geburtsschaden II
- Geburtsschaden III
- Geburtsschaden IV
- Geburtsschaden V
- Geburtsschaden VI
- Geburtsschaden VII
- Geburtsschaden VIII
- Geburtsschaden IX
- Geburtsschaden X - 600.000 € für den kleinen Ron
- Geburtsschaden XI - Plastiktüte über den Kopf gezogen
- Geburtsschaden XII - Kind durch verzögerten Kaiserschnitt schwerstbehindert
- Amputation und Querschnittslähmung
- Prothesen und TEP
- Blinddarm-, Darm- und Organverletzungen
- Behandlungsfehler mit Todesfolge
- Schönheits-OP
- Mandel-OP
- Augenverletzungen
- Stürze
- Arzt gegen Arzt
- Tiere
- Spezielle Presseberichte
- Allgemeines
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA TOTGEBURT NACH FEHLERHAFTER FRUCHTWASSERUNTERSUCHUNG ::
Sonntagsblatt vom 05.03.2011 - Arzt suchte Fruchtblase vergeblich
|
Kind starb im Mutterleib. Mutter verklagt Krankenhaus auf Schmerzensgeld „Nachdem für diese Untersuchung eine Nadel in meinen Bauch eingeführt worden war, stocherte der Arzt in mir herum, um die Fruchtblase zu finden“, erinnert sich Tanja B. Da das nicht gelang, wurde an einer anderen Stelle eingestochen und wieder „herumgestochert“, obwohl Tanja B. schreckliche Schmerzen hatte. „Man sagte meiner Frau, sie müsse das schon aushalten“, so Tanja’s Ehemann. Nachdem sich jedoch keine Besserung einstellte, begab sie sich einige Tage später in ein anderes Krankenhaus, wo der Verlust fast des gesamten Fruchtwasser festgestellt wurde. „Die Ärzte erklärten mir, dass es kaum Überlebenschancen für mein Kind gäbe. Und wenn es leben würde, wäre es auf jeden Fall schwerst behindert“, erzählt Tanja B., die die schwierigsten Entscheidung ihres Lebens traf, ihr Kind abtreiben zu lassen. Doch dann der nächst Schock: Da man sich in einem katholischen Krankenhaus befände, in dem keine Abtreibungen durchgeführt würden, müsse sie warten bis das Kind versterbe, um es erst dann mit ärztlicher Hilfe aus ihrem Bauch zu holen. Auch ein Krankenhaus in Recklinghausen verweigerte ihr die Abtreibung. Erst im dritten Krankenhaus wurde schließlich die Abtreibung ihres kleinen Sohnes durchgeführt. „Das Ganze war für meine Mandantin ein Martyrium, von dem sie neben körperliche Beeinträchtigungen insbesondere starke Depressionen davongetragen hat“, erklärt der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (45), der sich zusammenmit der ebenfalls aufs Arzthaftungsrecht spezialisierten Patientenanwöltin Sabrina Diehl der Sache angenommen hat. Mit Hilfe des Experten-Duos macht Tanja B. in einem bereits zweieinhalb Jahre dauernden Prozess vor dem Landgericht Essen (1 O 172/08) Schmerzensgeld geltend. Jetzt endlich ein Lichtblick: Ein erstes Gutachten gab dem Anwalt Recht und stellte fest, dass das Krankenhaus Schmerzensgeld zahlen muss. „Das Gericht hat bereits signalisiert, dass ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro angemessen ist. Jetzt, nach dem langen Prozess, wird es sicherlich teurer“, so Patientenanwalt Hermann. Um festzulegen, wie viel Schmerzensgeld das Krankenhaus zahlen muss, hat das Gericht jetzt einen weiteren Gutachter beauftragt, um die ganze Tragweite des Leidens fest zu stellen. Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. |



